Worauf achten beim Autokauf / Autoverkauf?

  • Worauf Sie achten sollten

    Beim Kauf eines Fahrzeug sollten Sie unbedingt einige Sachen beachten um später Schwierigkeiten oder Probleme zu vermeiden.

    Was gehört beim Kauf / Verkauf dazu

    - Fahrzeugbrief
    - Fahrzeugschein ( bei angemeldeten Fahrzeugen )
    - Abmeldebescheinigung ( bei stillgelegten Fahrzeugen )
    - Prüf Protokoll für Haupt und Abgasuntersuchung
    - ABEs oder Prüfbescheinigungen für Sonder an und umbauten
    - Kaufvertrag
    - Fahrzeugschlüssel

    Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2

    Der Fahrzeugbrief gibt Auskunft über die Anzahl der Vorbesitzer . Des weiteren sollten hier alle Sonder an und umbauten eingetragen sein soweit dieses erforderlich ist. Im KFZ - Brief finden Sie die Personalien von dem letzten Eigentümer der bei Privatpersonen auch mit dem Verkäufer über einstimmen sollte,, es sei denn der Verkäufer besitzt vom Eigentümer eine schriftliche Vollmacht.

    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Der Fahrzeugschein gehört bei allen zugelassenen Fahrzeugen dazu. Auf dem Fahrzeugschein finden Sie die gleichen Angaben wie auf dem KFZ - Brief. Zusätzlich ist auf dem Fahrzeugschein der Termin für die nächste Hauptuntersuchung vermerkt. Sollte der Fahrzeugschein bei einem angemeldetem Fahrzeug nicht dabei sein, seien Sie vorsichtig denn das kann bei der Ummeldung Probleme geben es sei denn der alte Besitzer hatte eine Verlustanzeige gemacht.

    Abmeldebescheinigung

    Die Abmeldebescheinigung gibt Auskunft über den genauen Zeitpunkt der Stilllegung. Ein Fahrzeug muss innerhalb von 18 Monaten wieder zu gelassen werden, ansonsten ist ein Vollabnahme notwendig. Eine Verlängerung der Stilllegung ist nicht mehr möglich.

    Haupt und Abgasuntersuchung

    Diese Bescheinigungen sind ebenfalls zur Um oder Anmeldung erforderlich. Sie geben Auskunft über den nächsten Prüftermin. In dem Protokoll der Hauptuntersuchung finden Sie auch alle beanstandeten Mängel der letzten Hauptuntersuchung. ( Auch geringe Mängel müssen beseitigt werden )

    ABE oder Prüfbescheinigungen

    Achten Sie beim Kauf auf jeden fall auf Sonder an und umbauten. Diese müssen entweder im KFZ - Brief eingetragen sein oder wenn dieses nicht erforderlich ist muss eine Prüfbescheinigung, ABE oder EG Genehmigung dabei sein. Sind Sonder an und umbauten nicht eingetragen oder es gibt keine ABE oder EG Genehmigung so erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und ein führen im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht mehr zulässig. Dieses wird mit unter mit hohen Geldbußen oder Punkten in Flensburg geahndet.

    Kaufvertrag

    Der Kaufvertrag ist eine rechtliche Absicherung von Käufer und Verkäufer. Ein mündlicher Vertrag ist zwar rechtskräftig aber im Zweifelsfall schwer beweisbar. Lassen Sie alle wichtigen Daten vermerken wie Kilometerstand, Unfallschäden wenn vorhanden und Sonderzubehör. Überprüfen Sie als Käufer die Fahrgestellnummer .
    Bei angemeldeten Fahrzeugen sollten Sie die Formulare für Ihre Versicherung und für die Zulassungsstelle mit ausfüllen und Unterschreiben lassen.
    Entsprechende Vordrucke finden Sie auch hier.
    Vermerken Sie das genaue Datum und die Uhrzeit der Übergabe auf dem Vertrag.

    Fahrzeugschlüssel 

    Im Vertrag sollte auch die genaue Anzahl der Fahrzeugschlüssel vermerkt werden, da dieses im Fall eines Diebstahls von großer Bedeutung sein kann.

    Rechtliches

    Als Verkäufer müssen Sie sich vor einer Probefahrt davon überzeugen das der eventuelle Käufer / Interessent im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

    Beim Kauf oder Verkauf sollten Sie sich einen Ausweis oder Pass vorzeigen lassen und die Personalien mit denen im KFZ - Brief vergleichen. Steht der Verkäufer nicht als Eigentümer im Brief so lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht zeigen das dieser auch berechtigt ist, dieses Fahrzeug zu verkaufen. 
    Bestehen Sie als Käufer auf einen schriftlichen Kaufvertrag, ein mündlicher Kaufvertrag ist zwar auch rechtskräftig jedoch bei Problemen schwer nachweisbar.
    Lassen Sie alle mündlichen Absprachen bezüglich Unfallschäden , größeren Reparaturen oder Sonderzubehör auf dem Vertrag vermerken. Als Verkäufer sollten Sie wenn Mängel am Fahrzeug vorhanden sind, diese auch mit im Kaufvertrag vermerken, so kann der Käufer im Nach hinein nicht sagen er hätte davon nichts gewusst.
    Lassen Sie als Käufer den genauen Kilometerstand auf dem Kaufvertrag vermerken, geben Sie sich nicht mit Angaben wie : laut Tacho oder circa zufrieden.

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