Tequilla
Garantie
Seit dem 01.01.2002 gilt ein neues Gesetz welches u.a. auch den Kauf gebrauchter Fahrzeuge durch Verbraucher beim Handel regelt.
Grundsätzlich gilt eine Garantie ist in machen Fällen sinnvoll und kann extra abgeschlossen werden eine Gebrauchtwagengarantie ist meist bereits im Kaufpreis enthalten oder kann gegen eine Extra Gebühr abgeschlossen werden. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gewährleistung
Der Gewährleistung Ausschluss ist nach diesem Gesetz beim Handel von Gewerbe an Privat nicht mehr zulässig.
Der Handel ist daher verpflichtet eine 2 jährige gewährleistung zu geben, diese kann bei Gebrauchtwagen auf max. 1 Jahr verkürzt werden, dieses muss dann schriftlich im Vertrag fest gehalten werden. Als Gebrauchtwagen gelten Fahrzeuge die älter als ein Jahr sind.
Der händler gewährleistet hiermit das das Fahrzeug so dem zustand entspricht wie er es beschrieben hat bzw. Man es dem Alter und der Laufleistung entsprechend vorraussetzen kann.
Tritt ein Schadensfall in den ersten 6 Monate ein,liegt die Beweislast beim Händler da hier davon ausgegangen wird das der Schaden bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Händler muss in diesem Fall das Gegenteil beweisen oder für Abhilfe sorgen.
Hierbei steht dem Händler ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zu.Der Händler ist hierbei nicht verplichtet zwingend Neuteile zuverwenden.
Durch eigenmächtige Reparaturen gefährden Sie Ihren rechtlichen Anspruch.Dieses gilt nicht für Wartungen oder Inspektionen.
Käuferrisiko
Das Käuferrisiko sollten Sie mit einplanen. Bei einem Gebrauchtwagen sparen Sie gegenüber dem Neukauf eine Menge Geld. In der Regel mehr als es durch Abnutzung,Benutzung oder Verschleiß entstehen.Dieses Risiko abzusichern ist nicht Aufgabe des Händlers sondern kann über eine Extra Gebrauchtwagengarantie versichert werden.
Garantie
Die Gebrauchtwagengarantie ist nicht einheitlich geregelt und ist ein zusätzliche Absicherung. Hierbei sollten Sie genau prüfen ob es für Sie sinnvoll ist.
Nicht alle Fahrzeuge sind Garantiefähig, in der Regel sind Sie Garantiefähig bis zu einem Alter von ca. 10 Jahren .
Reparaturen müssen vor der Reparatur gemeldet werden, Verschleißteile wie Bremsbeläge, Zünd oder Glühkerzen, Filter usw. Fallen nicht unter die Garantie.
Beachten Sie hierfür die Bedingungen für eine Gebrauchtwagengarantie und vergleichen Sie die Preise. In der Regel werden die Reparaturkosten komplett übernommen und die Kosten für das Material anteilig, abhängig von Alter und Laufleistung. Bis zu einer Laufleistung von 50000 Km werden in der Regel die Kosten komplett übernommen.
Prüfen Sie vor dem Abschluß einer solchen Garantie daher vorher : Was kostet die Garantie ? Welche Teile sind von der Garantie ausgeschlossen ? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung ?
Wie oben schon geschrieben ist die Gebrauchtwagengarantie nicht einheitlich geregelt. Daher prüfen Sie welche Teile versichert sind.
In der Regel sollten folgende Teile aufgeführt sein:
- Motor
Zylinderblock, Zylinderkopf (mit Dichtung), alle im Öl befindlichen Teile, Kurbelgehäuse
- Getriebe
elektronische Bauteile für das Getriebe, Gehäuse für Schalt und Automatikgetriebe, alle Innen befindlichen Teile inklusive Drehmomentwandler, Getriebe für Allrad, Front und Heckantrieb
- Lenkung
elektronische Bauteile der Lenkung, Hydraulikpumpe,hydraulisches oder mechanisches Lenkgetriebe
- Elektrik
Lichtmaschine mit Regler, Klimaanlage,Zündanlage mit Zündspule,Transistor und elektronischen Steuergerät
- Bremsen ( nicht die Verschleißteile)
Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder, Radbremszylinder
- Kühlsystem
Kühler, Heizungskühler,Thermostat,Kühler für Automatikgetriebe
- Fahrdynamiksysteme
ABS, ASR, ASD, ESP mit allen wesentlichen Bauteilen
- Kraftstoffanlage
elektronische Einspritzanlage, Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe,Turbolader, Einspritzdüsen, Vergaser
- Sicherheitssysteme
Zentralveriegelung mit allen Teilen incl. Schlössern, WFS wenn vorhanden mit allen Teilen, Airbag und Gurtstraffersystem
Dies ist keine Rechtberatung , diese Punkte dienen ausschließlich der Information. Für die gemachten Angaben wird keine Gewähr übernommen.