Fährt ein Mann unter Drogeneinfluss Auto, muss er nicht zwingend eine Strafe billigend in Kauf nehmen. Dasgelte jedenfalls dann, wenn zwischen der Fahrt und dem Genuss der Drogen zwei Tage liegen, sodass er nichtmehr mit Nachwirkungen habe rechnen müssen, urteilte das Oberlandesgericht Zwe...